Lebensverändernde Patenschaften für geflüchtete Eltern
Wir suchen engagierte Ehrenamtliche, die mit Herz und Verstand Eltern mit Fluchthintergrund Orientierung bieten, sie in ihrer Rolle stärken und so einen positiven Einfluss auf das Leben der Familien haben.
Eine vertrauensvolle Patenschaft heißt: begleite Eltern zu wichtigen Terminen, kulturellen Events und Ausflügen. Dein Engagement macht den Unterschied, indem du nicht nur Freizeitgestaltung ermöglichst, sondern auch Hilfestellung in Fragen zu Ernährung, Erziehung und Gesundheit bietest.
Sei dabei, heiße geflüchtete Familien willkommen und gestalte mit uns eine bessere Zukunft!
Neugierig? Melde Dich jetzt – wir freuen uns auf Dich!
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Empfänger
Stadtpiraten Freiburg e.V.
IBAN
IBAN: DE70 4306 0967 7923 9961 00
Gegenleistung
Spendenbescheinigung Verwendungszweck: Stadtpiraten Familienarbeit + Name und Adresse
Wenn du es auf dem Herzen hast uns finanziell zu unterstützen, dann freuen wir uns genauso drüber. Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden und Stiftungsgelder und sind deshalb auf fröhliche Geber angewiesen.
Organisation und Ansprechpartner
Stadtpiraten Freiburg e.V.Stadtpiraten Freiburg e.V. wurde 2015 als mildtätiger und gemeinnütziger Verein mit regionalem Bezug gegründet. Ziel des Vereins ist es, Integration zu fördern und der strukturellen Benachteiligung und persönlichen Resignation von Menschen mit Fluchthintergrund in Freiburg entgegenzuwirken. Mit unseren Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wollen wir die Integrations- und Entwicklungsprozesse des gesamten Familiensystems unterstützen und fördern. Wir sind überzeugt: Jeder Mensch ist kostbar und trägt wertvolles Potential in sich, mit dem er unsere Gesellschaft und das Zusammenleben in Freiburg positiv mit gestalten kann. Unser Anspruch ist, durch vielfältige, lebensweltorientierte Angebote Hoffnung zu geben und konkrete (Lebens-)Perspektiven zu schaffen. Wir machen nachhaltige Integration möglich. Stadtpiraten Freiburg e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75a SGB VIII und der außerschulischen Jugendbildung nach § 2 JBiG BW.